Die 10 aktuellsten Einträge aus Maschinenrichtlinie

Auf dieser Seite finden Sie die letzten 10 Einträge, die ich im Bereich Maschinenrichtlinie eingestellt habe.

Maschine - Gesamtheit von Maschinen / Maschinenanlage

Nach Artikel 3 EU-MVO gilt:

1. „Maschine“ bezeichnet


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Anhang V Teil B 5.

and that the relevant technical documentation was drawn-up in accordance with Annex IV, Part B
ferner eine Erklärung, dass die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang IV Teil B erstellt wurden

  • Korrektur: Annex IV sind nicht mehr "relevant" technical documentation. "relevant" wurde gestrichen.
    Im Deutschen wurde in Anhang IV falscherweise "einschlägige" technische Unterlagen übersetzt. Zumindest müsste diese falsche Übersetzung hier fortgeführt werden.

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Anlagen

Die EU-MVO kennt den Begriff "Anlagen" oder auch "Maschinenanlagen" nicht. Auch die in diesem Zusammenhang in der Fachwelt verwendeten Begriffe wie "komplexe Anlagen" oder "verfahrenstechnische Anlagen" werden in der EU-MVO nicht genannt.

Zum Thema "Anlagen" im Sinne der EU-MVO siehe die Definition:

Maschine - Gesamtheit von Maschinen


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Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann

  • Maschinenbauingenieur (Fachrichtung Konstruktion mit Schwerpunkt Fördertechnik)
  • Mehrjährige Tätigkeit im Bereich gebäudetechnische Anlagen
    - Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung, Abrechnung-
  • Ab 1985 Beamter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Bereich europäischer Binnenmarkt. Hier zunächst mit dem Schwerpunkt EU-Regelungen für Lof-Zugmaschinen. Ab 1990 Grundsätze der CE-Kennzeichnung. Ab 1995 Schwerpunkt Maschinenrichtlinie und Spielzeugrichtlinie. Von 2001 bis 2006 Betriebssicherheitsverordnung und ATEX-Richtlinie. Danach Produktsicherheit mit dem Schwerpunkt Druckgeräterichtlinie.
  • In dieser Zeit Mitglied in den jeweils einschlägigen EU-Gremien, wie dem EU-Maschinenausschuss

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Redaktion

Der Inhalt der Online-Erläuterungen auf dieser Website wurde zusammengestellt von:

Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann
Auf dem Senkel 40
53859 Niederkassel
e-mail: ostermann[a-t]maschinenrichtlinie.de


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Dr.-Ing. Björn Ostermann

Dr.-Ing. Björn Ostermann
  • Mechatronikstudium an der FH Bonn-Rhein-Sieg
  • Ausbildung zum DGQ-Qualitätsbeauftragten und internen Auditor
  • Masterstudiengang "Master of Science in Autonomous Systems" an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Promotion an der Bergischen Universität Wuppertal
  • Weitere Informationen

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Dipl.-Ing. (FH) Urich Kessels

Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Kessels
Ulrich Kessels
  • Geschäftsführer Ingenieurbüro CExpert
  • www.cexpert.de
  • Berater im Bereich CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen
  • Leiter des Original-Ausbildungsgangs „CE-Koordinator“
  • Lehrbeauftragter an der FH-Köln

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Dr. Sebastian Felz

Dr. Sebastian Felz
  • Jurist
  • Referent im Bereich Produktsicherheit, Anlagen und Betriebssicherheit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Regierungsdirektor Joachim Geiß

RD Joachim Geiß
  • Jurist
  • Referent im Bereich Europäische / nationale Produktvorschriften im Bundesministerium für Wirtschaft
  • Kommentator des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

 

 


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RA Carsten Laschet

RA Carsten Laschet
Carsten Laschet
  • Friedrich Graf von Westphalen & Partner
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht (Vertragsrecht, Produkthaftung) an der Rheinischen Fachhochschule Köln (RFH)

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